18.1 AZ BlackLine kann neben Kunden und ausführenden Partnerunternehmen auch Servicepartner, Supportpartner, Empfehlungspartner oder sonstige Kooperationspartner einsetzen oder annehmen. Diese Personen oder Unternehmen können insbesondere Kundenanfragen vermitteln, Kontakte herstellen, Anfragen im System einreichen oder unterstützende Kommunikations- und Betreuungsleistungen erbringen.
18.2 Eine Anfrage, Bewerbung oder Kontaktaufnahme als Servicepartner, Supportpartner, Empfehlungspartner oder Kooperationspartner führt nicht automatisch zu einer Zusammenarbeit und begründet noch keinen Vertrag mit AZ BlackLine. Eine Zusammenarbeit entsteht erst nach Prüfung durch AZ BlackLine, Freigabe des Zugangs und Annahme der jeweils vorgesehenen digitalen Vertragsunterlagen oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
18.3 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner handeln grundsätzlich selbstständig. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Anspruch auf Beschäftigung, keine feste Vergütung, keine Umsatzgarantie und keine Provisionsgarantie. Etwaige Provisionen oder Vergütungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweils gesondert vereinbarten Servicepartner-, Supportpartner- oder Kooperationsvereinbarung.
18.4 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner sind ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe nicht berechtigt, im Namen von AZ BlackLine verbindliche Angebote abzugeben, Preise zuzusagen, Aufträge anzunehmen, Zahlungen entgegenzunehmen, Kundenverträge abzuschließen oder AZ BlackLine rechtlich zu vertreten. Prüfung, Preisfreigabe, Auftragsannahme, Zahlungsabwicklung, Partnerauswahl und finale Freigabe erfolgen ausschließlich durch AZ BlackLine oder durch ausdrücklich berechtigte Systemprozesse.
18.5 Von Servicepartnern, Supportpartnern oder Empfehlungspartnern vermittelte Kundenanfragen sind zunächst unverbindliche Anfragen. AZ BlackLine kann solche Anfragen prüfen, ablehnen, ergänzende Angaben verlangen, manuell kalkulieren oder erst nach gesonderter Freigabe weiterbearbeiten. Ein Anspruch auf Annahme einer vermittelten Anfrage besteht nicht.
18.6 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner dürfen Kundendaten nur zweckgebunden für AZ BlackLine-Vorgänge verwenden. Eine private Nutzung, Weitergabe an Dritte, eigene Werbung, eigene Kundenabwerbung, Speicherung außerhalb der vorgesehenen AZ BlackLine-Systeme oder Nutzung für eigene Geschäfte ist untersagt, soweit AZ BlackLine dies nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt.
18.7 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner müssen bei jeder Kundenansprache die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Unzulässige Kaltakquise, belästigende Werbung, unzulässige Telefonwerbung, unzulässige E-Mail-, SMS-, Messenger- oder WhatsApp-Werbung sowie irreführende Aussagen über Preise, Verfügbarkeit, Ausführung oder Zuständigkeit sind verboten.
18.8 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner dürfen gegenüber Kunden nicht den Eindruck erwecken, selbst AZ BlackLine zu sein oder ohne Berechtigung im Namen von AZ BlackLine verbindlich handeln zu können. Soweit sie Kundenanfragen unterstützen, haben sie transparent zu machen, dass AZ BlackLine die Anfrage prüft und verbindliche Zusagen erst durch AZ BlackLine erfolgen.
18.9 Verstöße gegen Datenschutz, Vertraulichkeit, Zweckbindung, Werberegeln, Kundenschutz, Provisionsregeln oder sonstige Vertragspflichten können zur sofortigen Sperrung des Zugangs, zum Zurückhalten offener Provisionen bis zur Klärung, zur Kündigung der Zusammenarbeit, zur Geltendmachung von Schadensersatz und zu weiteren rechtlichen Maßnahmen führen.
18.10 Für Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner gelten ergänzend die jeweils abgeschlossenen digitalen oder schriftlichen Verträge, Zusatzvereinbarungen, Datenschutz- und Vertraulichkeitsregelungen sowie die im Servicepartner- oder Supportpartner-Portal angezeigten Bedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuell angenommenen Servicepartner- oder Supportpartnervereinbarung geht die speziellere Vereinbarung vor.